Zuschüsse der Krankenkasse
Um eine ambulante Kur von Ihrer Krankenkasse genehmigt zu bekommen (§ 23 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V), beachten Sie bitte folgende Punkte:
- Vor der Kur besorgen Sie sich den Kurantrag bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Füllen Sie diesen mit Ihrem Hausarzt aus und geben Sie Ihr Kurreisegebiet als Wunschziel an.
- Anschließend reichen Sie den ausgefüllten Kurantrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese informiert Sie nach Rücksprache mit dem Medizinischen Dienst über die Art und Höhe der Kostenübernahme (dieser Vorgang kann längere Zeit in Anspruch nehmen).
- Genehmigt die Krankenkasse Ihre Kur, übernimmt sie die Kosten der ärztlichen Behandlung und der Kurmittel (Badearzt, Massagen etc., abzüglich gesetzlicher Eigenanteile), sowie einen Zuschuss von max. 13 € pro Tag zu den übrigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung usw.).
- Für eine mögliche Bezuschussung Ihrer Kur lassen Sie sich folgende Bestätigungen am Ende Ihres Aufenthaltes ausstellen und reichen diese bei Ihrer Krankenkasse ein:
- Bescheinigung der einzelnen Kosten der Kuranwendungen durch das Hotel und den kurärztlichen Abschlussbericht (zum Teil kostenpflichtig)
- Nachweis für die Übernachtungen
Bitte beachten Sie:
- Diese Bescheinigungen erhalten Sie nur in Ihrem Urlaubs/ Kurort vor Ihrer Abreise. Zu einem späteren Zeitpunkt können sie nicht mehr ausgestellt werden!
- Wir können Ihnen keine Garantie für die Kostenübernahme geben, da die Entscheidung darüber im Ermessen der jeweiligen Krankenkasse liegt!